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SAM : Lizenzbestimmungen


SAM :  Leistung und Transparenz von Anfang an. 
  

SOFTWARE LIZENZVERTRAG
FÜR
EINZELPLÄTZE

Durch Einsatz der Software «SAM», im folgenden Software genannt, erklären Sie sich mit den folgenden Vertragsbedingungen der Fa. hääl branchenlösungen, Berenbostel, einverstanden.  

þ     Gegenstand des Vertrages sind sämtliche gelieferten Datenträger, das zugehörige Handbuch sowie alle weiteren in schriftlicher Form beigelegten Materialien.

þ     Die Software und das beiliegende schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertreiber behält sich sämtliche Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor.

þ     Der Vertreiber macht Sie darauf aufmerksam, daß es unter heutigen Bedingungen unmöglich ist, Software derart zu gestalten, daß sie unter allen möglichen auf dem Markt befindlichen Hard- und Softwarekombinationen fehlerfrei funktioniert. Dies gilt insbesondere für eine Kombination mit speicherresidenten Programmen.

þ     Der Vertreiber haftet dafür, daß die Datenträger, auf denen das Programm geliefert wird, bei normalem Gebrauch keine Material- und Verarbeitungsschäden aufweisen.

þ     Der Vertreiber haftet für die Datenkompatibilität seiner Updates.

þ     Keinesfalls ist der Vertreiber Ihnen gegenüber verantwortlich für Schäden, Ansprüche oder Verluste irgendwelcher Art, die sich aus dem Gebrauch der Software oder der Unfähigkeit zum Gebrauch ergeben. Dies gilt insbesondere für den Gebrauch weiterer Programme, die auf den Datenbestand der Software zurückgreifen und ihn eventuell verändern könnten.

þ     Der Vertreiber gewährt Ihnen das Recht, die Software auf einem einzelnen Computer an nur einem Ort zu benutzen.

þ     Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Herstellers die Software gesamt oder auch nur teilweise oder das schriftliche Material gesamt oder auch nur teilweise an Dritte im Original oder als Kopie zu übergeben oder zugänglich zu machen.

þ     Die Software darf nicht von einem Computer auf einen anderen über ein Netzwerk oder andere Datenübertragungskanäle (DFÜ, Mailboxen, Internet, Online-Dienste) kopiert werden.

þ     Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Vertreibers darf die Software nicht abgeändert, übersetzt, zurückentwickelt, entkompiliert oder entassembliert werden.

þ     Von der Software dürfen keine abgeleiteten Werke erstellt werden.

þ     Das schriftliche Material darf nicht vervielfältigt oder für abgeleitete Werke benutzt werden.

þ     Sie erhalten als Anwender das Recht, eine einzige Reservekopie zu Sicherungszwecken zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen. Innerhalb der Software enthaltene Urheberrechtsvermerke sowie enthaltene Registriernummern dürfen weder auf den Originaldisketten noch auf einer eventuellen Sicherungskopie entfernt werden.

þ     Die Software enthält keinerlei Kopierschutz, der zu einem Risiko bei Kopiervorgängen werden könnte.

þ     Ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertreibers ist eine Übertragung des Benutzungsrechts an Dritte verboten.

þ     Verschenken, vermieten oder verleihen der Software sowie des beiliegenden schriftlichen Materials ist ausdrücklich verboten.

þ     Der Lizenzvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

þ     Der Vertrag erlischt automatisch und ohne Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine der genannten Bedingungen verletzt.

þ     Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, Originaldisketten, Sicherungskopien und sämtliches schriftliche Material entweder an den Vertreiber zurückzuschicken oder zu vernichten sowie die Beendigung des Nutzungsrechts schriftlich beim Hersteller anzuzeigen.

 

SOFTWARE LIZENZVERTRAG
FÜR NETZWERKE

 

 

 

 

NETZWERKVERSION SAM - Windows

 

 

 

 

 

 

          

                           

                           

 

                           

 

 

 

 

 

Der genannte Lizenznehmer

ist zum Einsatz der Software gemäß vorliegendem Softwarelizenzvertrag berechtigt.

Die in der Softwarelizenz enthaltenen Programm-Module werden im Lieferschein beschrieben.

 

 

 

 

 

Berenbostel, 13. November 2000

 

 

 

Durch Einsatz der Software «SAM», im folgenden Software genannt, erklären Sie sich mit den folgenden Vertragsbedingungen der Fa. hääl branchenlösungen, berenbostel, einverstanden.  

þ     Gegenstand des Vertrages sind sämtliche gelieferten Datenträger, das zugehörige Handbuch sowie alle weiteren in schriftlicher Form beigelegten Materialien.

þ     Die Software und das beiliegende schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertreiber behält sich sämtliche Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor.

þ     Der Vertreiber macht Sie darauf aufmerksam, daß es unter heutigen Bedingungen unmöglich ist, Software derart zu gestalten, daß sie unter allen möglichen auf dem Markt befindlichen Hard- und Softwarekombinationen fehlerfrei funktioniert. Dies gilt insbesondere für eine Kombination mit speicherresidenten Programmen.

þ     Der Vertreiber haftet dafür, daß die Datenträger, auf denen das Programm geliefert wird, bei normalem Gebrauch keine Material- und Verarbeitungsschäden aufweisen.

þ     Der Vertreiber haftet für die Datenkompatibilität seiner Updates.
Keinesfalls ist der Vertreiber Ihnen gegenüber verantwortlich für Schäden, Ansprüche oder Verluste irgendwelcher Art, die sich aus dem Gebrauch der Software oder der Unfähigkeit zum Gebrauch ergeben. Dies gilt insbesondere für den Gebrauch weiterer Programme, die auf den Datenbestand der Software zurückgreifen und ihn eventuell verändern könnten.

þ     Der Vertreiber gewährt Ihnen das Recht, die Software innerhalb eines Netzwerks an nur einem Ort zu benutzen.

þ     Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Herstellers die Software gesamt oder auch nur teilweise oder das schriftliche Material gesamt oder auch nur teilweise an Dritte im Original oder als Kopie zu übergeben oder zugänglich zu machen.

þ     Die Software darf nicht von einem Computer auf einen anderen über ein Netzwerk oder andere Datenübertragungskanäle (DFÜ, Mailboxen, Internet, Online-Dienste) kopiert werden.

þ     Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Vertreibers darf die Software nicht abgeändert, übersetzt, zurückentwickelt, entkompiliert oder entassembliert werden.

þ     Von der Software dürfen keine abgeleiteten Werke erstellt werden.

þ     Das schriftliche Material darf nicht vervielfältigt oder für abgeleitete Werke benutzt werden.

þ     Sie erhalten als Anwender das Recht, eine einzige Reservekopie zu Sicherungszwecken zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen. Innerhalb der Software enthaltene Urheberrechtsvermerke sowie enthaltene Registriernummern dürfen weder auf den Originaldisketten noch auf einer eventuellen Sicherungskopie entfernt werden.

þ     Die Software enthält keinerlei Kopierschutz, der zu einem Risiko bei Kopiervorgängen werden könnte.

þ     Ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertreibers ist eine Übertragung des Benutzungsrechts an Dritte verboten.

þ     Verschenken, vermieten oder verleihen der Software sowie des beiliegenden schriftlichen Materials ist ausdrücklich verboten.

þ     Der Lizenzvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

þ     Der Vertrag erlischt automatisch und ohne Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine der genannten Bedingungen verletzt.

þ     Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, Originaldisketten, Sicherungskopien und sämtliches schriftliche Material entweder an den Vertreiber zurückzuschicken oder zu vernichten sowie die Beendigung des Nutzungsrechts schriftlich beim Hersteller anzuzeigen.

 

 

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